Wir bieten
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Überprüfung
- § 57a KFG (Pickerl) PKW und für LKW und Anhänger aller Klassen, Omnibusse, Arbeitsmaschinen, Spezialkraftwagen sowie Sonderkraftfahrzeuge,Motorfahrräder, Kleinmotorräder und Motorräder
Achtung: Bei der Überprüfung nach § 57a KFG (Pickerl) darf die Prüfung der Hebeeinrichtungen nicht mehr als 15 Monate zurück liegen! Siehe Punkt 3.!
- Zweijährige Lärmarmüberprüfung nach § 8b KDV für alle mit „L“ gekennzeichneten Fahrzeuge
- Jährliche Ladehebebühnen- & Ladekranüberprüfung, Hebeeinrichtungsprüfung
Achtung: Nach der ersten Abnahme muß alle 4 Jahre die Überprüfung von einem Zivilingenieur durchgeführt werden. Wir vermitteln Sie an einen uns bekannten Ingenieur sehr gerne weiter.
- EG-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer sind alle 2 Jahre zu überprüfen und neu zu plombieren. Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt je nach Type im eingebauten Zustand oder auf dem Prüfstand. Geringe Reparaturen oder Tausch können an Ort und Stelle behoben werden. Die Prüfung aller elektronischen Geräte sind in unseren Haus möglich. Bitte Termin vereinbaren. 03582/2327-17 Hr. Wölfler Reinhold
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Bremsen
- Bremsendienst Wabco und Haldex(Midland Grau) - (alle ABS und EBS Software verfügbar)
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Ladekrandienst Allgemein
- Ersatzteile auf Bestellung aller Marken und Artikel möglich
Ladekrandienst Epsilon - Kuhn
- Vertragswerkstätte alle gängigen Ersatzteile auf Lager
- Bestens geschultes Fachpersonal steht zur Verfügung
Ersatzteile
- Bestellungen aller Marken und Artikel möglich
Werkstätte
- Bremsenprüfstand, Prüfstrasse, Richtbank und Reparaturservice
Hydraulikschläuche
- Alle gängingen Armaturen für Gates-Hydraulikverbindungen lagernd
Beschriftungen
- Fahrzeug – Beschriftungen im Haus (siehe Fotos Aufbauten)
Typisierungen im Haus (Amt der steierm. Landesregierung)
- LKW und Anhänger nicht aber PKW!
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